Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Verwendung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Stand: 01.01.2025
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor; berechtigte Mängelrückbehalte gemäß Ziffer 1.3 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Gibt der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet, sofern dem Anbieter die diesbezüglichen Ansprüche gegen seine Abnehmer wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt bzw. Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde hat den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
2.1 Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde stellt zudem sicher, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
2.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Dabei sind insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels führten, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind dafür die vom Anbieter vorgesehenen Formulare und Verfahren zu verwenden.
2.4 Die Vertragspartner verpflichten sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners zulässig. Diese Verpflichtung endet – sofern nicht anders vereinbart – nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch erst mit deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eingesetzten Dritten auferlegen.
2.5 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Etwaige Ansprüche, die sich aus dem Fehlen einer Verschlüsselung ergeben, können nur geltend gemacht werden, sofern zuvor eine Verschlüsselung vereinbart wurde.
3.1 Tritt eine vom Anbieter nicht zu vertretende Störung (z. B. durch Streik, Aussperrung o.ä.) auf, verschieben sich alle Termine um die Dauer der Störung, ggf. einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Der betroffene Vertragspartner hat den anderen umgehend über die Ursache und die voraussichtliche Dauer der Störung zu informieren.
3.2 Erhöht sich infolge einer Störung der Aufwand, ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung des Mehraufwands zu verlangen, sofern die Störung nicht vom Kunden zu vertreten ist oder außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegt.
3.3 Kann der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so hat er auf Verlangen des Anbieters innerhalb einer angemessen gesetzten Frist schriftlich zu erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder die Leistungserbringung fortsetzen möchte. Im Falle eines Rücktritts erstattet der Kunde den Anbieter anteilig den Wert der bis zum Rücktritt bereits genutzten Leistungen, ebenso bei Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.Bei Zahlungsverzug des Anbieters haftet dieser – für jede vollendete Woche des Verzugs – beschränkt auf 0,5 % des Preises des nicht nutzbaren Leistungsteils, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Vergütung der vom Verzugs betroffenen Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend gilt ein bei Vertragsschluss vereinbarter Prozentsatz der vereinbarten Vergütung.
3.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde berechtigterweise Schadens- oder Aufwendungsersatz geltend, so kann er für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises des nicht nutzbaren Leistungsteils verlangen, höchstens jedoch insgesamt 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend gilt ein bei Vertragsschluss vereinbarter Prozentsatz der vereinbarten Vergütung.
Der Kunde wird mit dem Anbieter – sofern ein Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt – die hierfür notwendigen Vereinbarungen abschließen. Insbesondere werden die Vertragspartner einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO schließen, in dem die Pflichtendes Anbieters als Auftragsverarbeiter festgelegt werden. Die Hawk Intelligent Technologies GmbH darf den Lizenznehmer über die bei der Anmeldung hinterlegten Kontaktdaten zu Informations- und Supportzwecken im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen kontaktieren.
Zu Werbezwecken darf Hawk den Lizenznehmer – ausschließlich bezüglich eigener, den Vertragsleistungen ähnlicher Produkte oder Services – kontaktieren, sofern der Lizenznehmer dem nicht widerspricht. Hawk wird dabei die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere DSGVO und UWG, einhalten.
5.1 Der Kunde hat die für die Vertragserfüllung erforderlichen Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich zu beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde etwaige Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben und wickelt gesetzliche oder behördliche Verfahren eigenverantwortlich ab, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
5.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser AGB. Andere Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann diese AGB.
5.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sofern für bestimmte Erklärungen (z. B. Kündigungen, Rücktritte) gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist, bleibt diese unberührt. Im Übrigen genügt die Textform für einseitige Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen, sofern in diesen AGB oder im Vertrag nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.
5.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
5.6 Allgemeine Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
5.7 Zur besseren Lesbarkeit der Texte wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
Stand: 01.01.2025
1.1 Der Anbieter stellt die vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, über seinen Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie ergänzend aus der Bedienungsanleitung der Software. Die Nutzung der App erfordert zudem, dass beim Kunden eine IT-Struktur vorhanden ist, die den Funktionsumfang der App unterstützt.
1.2 Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Vertrages.1.3 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Er wird den Kunden hierzu auf elektronischem Wege informieren und die entsprechenden Nutzungshinweise bereitstellen.
2.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen dürfen nur vom Kunden und ausschließlich zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit Zugang zu den Leistungen über Telekommunikation (z. B. über das Internet) und kann diese mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z. B. App) nutzen. Weitere Rechte, insbesondere an der Software oder den bereitgestellten Infrastrukturleistungen, gehen nicht auf den Kunden über. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
2.2 Der Kunde darf die Software nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwenden, Dritten zur Nutzung überlassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor nicht vertragsgemäßer Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
2.4 Überschreitet ein Nutzer den vereinbarten Nutzungsumfang oder erfolgt eine unberechtigte Nutzungsüberlassung, hat der Kunde auf Verlangen des Anbieters unverzüglich sämtliche zur Geltendmachung der Ansprüche erforderlichen Angaben (z. B. Name und Anschrift des Nutzers) zu machen.
2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang erheblich überschreitet oder gegen Maßnahmen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Hierzu wird dem Kunden grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe gesetzt. Der alleinige Widerruf derZugangsberechtigung gilt nicht als Kündigung des Vertrages; ein solcher Widerruf kann maximal für drei Monate aufrechterhalten werden.
2.6 Der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für eine über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiederherstellung der Zugangsberechtigung, sobald er nachweist, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und zukünftig unterbunden hat.
3.1 Die Verfügbarkeit der Leistungen richtet sich nach der Leistungsbeschreibung.
3.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Eignung der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
4.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreift, erfolgt dies ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und nur zur Durchführung des Vertrages. Der Anbieter beachtet dabei die Weisungen des Kunden; etwaige negative Folgen solcher Weisungen trägt der Kunde. Die Einzelheiten hierzu werden in einem separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
4.2 Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde – sowohl im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne – „Herr der Daten“ bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis über sämtliche von ihm genutzten Daten alleinberechtigt. Der Anbieter und seine Mitarbeiter kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der beim Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung hierfür trägt ausschließlich der Kunde.
4.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so versichert er, dass er hierzu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt den Anbieter im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
4.4 Der Anbieter stellt sicher, dass Kundendaten ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden.
4.5 Der Anbieter kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die in diesem Vertrag bzw. diesen AGB enthaltenen Verpflichtungen aufzuerlegen.
4.6 Der Anbieter bzw. von ihm beauftragte Dritte treffen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
5.1 Der Kunde hat die ihm zugeteilten Zugangsberechtigungen sowie die zugehörigen Identifikations- und Authentifizierungsinformationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an Unbefugte weiterzugeben.
5.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen durch ihn ergeben. Erkennt der Kunde, dass ein solcher Verstoß droht, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren.
5.3 Der Kunde nutzt die vom Anbieter bereitgestellten Möglichkeiten, seine Daten zusätzlich im eigenen Verantwortungsbereich zu sichern.
6.1 Für jede unberechtigte Nutzung der Leistungen im Verantwortungsbereich des Kunden schuldet dieser Schadensersatz in Höhe der Vergütung, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Kunde kann geltend machen, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
7.1 Der Anbieter nimmt Störungsmeldungen des Kunden entgegen, ordnet sie den vereinbarten Störungskategorien (siehe Ziffer 7.3) zu und leitet entsprechende Maßnahmen zur Analyse und Behebung ein.
7.2 Der Anbieter nimmt während seiner üblichen Geschäftszeiten Störungsmeldungen entgegen, versieht diese mit einer Kennung und bestätigt auf Anfrage den Eingang der Meldung.
7.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden Störungsmeldungen nach erster Prüfung in folgende Kategorien eingeteilt: a) Schwerwiegende Störung: Die Störung führt dazu, dass die Nutzung der Leistungen – insbesondere der Software – unmöglich wird oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich ist. b) Sonstige Störung: Die Störung schränkt die Nutzung der Leistungen mehr als unwesentlich ein, ohne als schwerwiegend zu gelten. c) Sonstige Meldung: Meldungen, die in keine der oben genannten Kategorien passen, werden als sonstige Meldungen behandelt und nur nach vorher getroffenen Vereinbarungen bearbeitet.
7.4 Bei schwerwiegenden oder sonstigen Störungen leitet der Anbieter unverzüglich Maßnahmen zur Analyse und Behebung ein. Sollte sich herausstellen, dass die gemeldete Störung nicht auf einen Fehler der Leistungen zurückzuführen ist, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sofern ein Fehler vorliegt, stellt der Anbieter dem Kunden etwaige Maßnahmen zur Behebung (z. B. Handlungsanweisungen oder Korrekturen) umgehend zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und verbleibende Störungen erneut zu melden.
8.1 Die Leistungserbringung beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten und erfolgt für mindestens einen Monat bzw. für die vereinbarte Mindestlaufzeit.
8.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat bzw. der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigung durch den Kunden kann durch Löschung seines Kundenaccounts im System oderin Textform erklärt werden. Die Kündigung durch den Anbieter erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail an die im System hinterlegte Adresse des Hauptnutzers).
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4 Der Kunde hat vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich seine Daten zu sichern (z. B. durch Download). Auf Wunsch unterstützt der Anbieter dies kostenpflichtig. Nach Vertragsende ist ein Zugriff auf diese Daten – bedingt durch die Auftragsdatenverarbeitung – in der Regel nicht mehr möglich.
9.1 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hawk Intelligent Technologies GmbH.